Weitere Entscheidung unten: KG, 21.10.2016

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.12.2016 - I-20 U 169/16   

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https://dejure.org/2016,61093
OLG Hamm, 02.12.2016 - I-20 U 169/16 (https://dejure.org/2016,61093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2016 - I-20 U 169/16 (https://dejure.org/2016,61093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - I-20 U 169/16 (https://dejure.org/2016,61093)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der Anschaffungskosten eines Geräts zur Behandlung eines Schlafapnoe-Hyponoe-Syndroms

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankheitskostenversicherung: Behandlung eines Schlafapnoe-Hyponoe-Syndroms

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 192 Abs. 1
    Abschließende Aufzählung von Hilfsmitteln in den AVB einer Krankheitskostenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der Anschaffungskosten eines Geräts zur Behandlung eines Schlafapnoe-Hyponoe-Syndroms

  • rechtsportal.de

    VVG § 192 Abs. 1
    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der Anschaffungskosten eines Geräts zur Behandlung eines Schlafapnoe-Hyponoe-Syndroms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schnarcher kauft teures Atemgerät - Die Krankenversicherung muss nur die Kosten der im Vertrag aufgezählten Hilfsmittel erstatten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkostenversicherung: Mit "als solche gelten" eingeleitete Aufzählung von medizinischen Hilfsmitteln in Versicherungsbedingung gilt als abschließend - Keine Erstattung der Anschaffungskosten für Gerät zur Behandlung eines Schlafapnoe-Hyponoe-Syndroms

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 9 O 101/16
  • OLG Hamm, 02.12.2016 - I-20 U 169/16

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 805
  • VersR 2017, 681
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.2004 - IV ZR 29/03

    Begriff des Hilfsmittels; Erstattungspflicht der Kosten für ein

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2016 - 20 U 169/16
    Das Landgericht hat die Klage unter Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2004, IV ZR 29/03, VersR 2004, 1035) abgewiesen.

    Aus § 1 Teil I Abs. 1 lit. a, Abs. 3, § 4 Abs. 1 Teil I AVB wird für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer hinreichend deutlich, dass nicht sämtliche Aufwendungen ersetzt werden, sondern nur solche, die im Tarif mit Tarifbedingungen vorgesehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2004, IV ZR 29/03, juris, Rn. 18, VersR 2004, 1035) .

    Dies ergibt nicht nur aus der Verknüpfung des letzten Gegenstandes durch das Wort "und" (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2004, IV ZR 29/03, juris, Rn. 20, VersR 2004, 1035) , sondern zudem daraus, dass innerhalb der Regelung auch bezüglich der Höhe der Erstattungsfähigkeit differenziert wird.

    Denn ein Teil der Art nach zu ersetzenden Hilfsmittel wird nur "in einfacher Ausführung" ersetzt, so dass entgegen dem Berufungsvorbringen auch eine betragsmäßige Beschränkung der Erstattung vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2004, IV ZR 29/03, juris, Rn. 21, VersR 2004, 1035) .

    Auch systematisch erweist sich der enumerative Charakter der Regelung, da an anderer Stelle in § 5 Teil II Nr. 1 zu § 5 Teil I AVB ("u. ä." - vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2004, IV ZR 29/03, juris, Rn. 20, VersR 2004, 1035 ) oder auch § 1 Teil II Nr. 2 lit. a zu § 1 Teil I Abs. 2 AVB ("z. B.") die Beispielhaftigkeit im Gegensatz zur streitgegenständlichen Regelung deutlich hervorgehoben wird.

    Ferner erschließt sich der Sinn und Zweck einer solchen abschließenden Aufzählung, auf diese Weise eine sonst nicht mehr überschaubare und steuerbare Ausuferung des Hilfsmittelersatzes auch im Interesse der Versicherungsnehmer zu verhindern, dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2004, IV ZR 29/03, juris, Rn. 21, VersR 2004, 1035) .

    Entgegen dem Berufungsvorbringen entschied auch der Bundesgerichtshof gerade nicht (nur) über eine Klausel mit dem Zusatz "ausschließlich" (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2004, IV ZR 29/03, juris, Rn. 17, VersR 2004, 1035) .

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 4 Teil I Abs. 3 AVB, da dieser nicht die Erstattungsfähigkeit nach "Art und Höhe", sondern nur eine zusätzlich Bedingung für eine Erstattung, nämlich eine Verordnung, enthält (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2004, IV ZR 29/03, juris, Rn. 16, VersR 2004, 1035) .

    Angesichts der typischen Struktur der Normen zur Bestimmung des Leistungsversprechens des Beklagten, ihrer Transparenz und ihres Zwecks bei ausreichender Berücksichtigung der Interessen der Versicherungsnehmer verstoßen die Regelungen auch nicht gegen § 305c Abs. 1 oder § 307 BGB bzw. §§ 3, 9 AGBG (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2004, IV ZR 29/03, juris, Rn. 22-29, VersR 2004, 1035; OLG Köln, Urt. v. 12.06.2015, 20 U 220/14, juris Rn. 35-38, RuS 2016, 248) .

  • OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 220/14

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2016 - 20 U 169/16
    Die Regelung bestimmt Art und Höhe der Leistungspflicht für Hilfsmittel mithin erschöpfend (vgl. auch für den Fall der Formulierung "Hilfsmittel sind ..." OLG Köln, Urt. v. 12.06.2015, 20 U 220/14, juris Rn. 32-34, RuS 2016, 248; siehe auch OLG Schleswig, Urt. v. 24.11.2011, 16 U 43/11, juris, Rn. 22, SchlHA 2012, 183) .

    Angesichts der typischen Struktur der Normen zur Bestimmung des Leistungsversprechens des Beklagten, ihrer Transparenz und ihres Zwecks bei ausreichender Berücksichtigung der Interessen der Versicherungsnehmer verstoßen die Regelungen auch nicht gegen § 305c Abs. 1 oder § 307 BGB bzw. §§ 3, 9 AGBG (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2004, IV ZR 29/03, juris, Rn. 22-29, VersR 2004, 1035; OLG Köln, Urt. v. 12.06.2015, 20 U 220/14, juris Rn. 35-38, RuS 2016, 248) .

  • OLG Schleswig, 24.11.2011 - 16 U 43/11

    Die private Krankenversicherung zahlt nicht alles

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2016 - 20 U 169/16
    Die Regelung bestimmt Art und Höhe der Leistungspflicht für Hilfsmittel mithin erschöpfend (vgl. auch für den Fall der Formulierung "Hilfsmittel sind ..." OLG Köln, Urt. v. 12.06.2015, 20 U 220/14, juris Rn. 32-34, RuS 2016, 248; siehe auch OLG Schleswig, Urt. v. 24.11.2011, 16 U 43/11, juris, Rn. 22, SchlHA 2012, 183) .
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 116/15

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Dagegen erinnert die Revision auch nichts (zur Wirksamkeit abgeschlossener Hilfsmittelkataloge vgl. Senatsurteile vom 19. Mai 2004 - IV ZR 176/03, juris Rn. 26 ff.; IV ZR 29/03, r+s 2004, 423 unter 3 b; OLG Köln r+s 2016, 248; OLG Hamm VersR 2017, 681).
  • AG Eschweiler, 10.01.2023 - 24 C 128/21

    Elektromobile bzw. Scooter sind nicht als Hilfsmittel erstattungsfähig

    Aufgrund der eindeutigen Formulierung der Bedingungen ist dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar, dass die Hilfsmittelaufzählung keinen offenen, lediglich beispielhaften Charakter hat, sondern die erstattungsfähigen Hilfsmittel abschließend aufführt, dass mithin nicht sämtliche Aufwendungen ersetzt werden, sondern nur solche, die im Tarif mit Tarifbedingungen vorgesehen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 2016 - 20 U 169/16 -, jurisvgl.
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Rechtsprechung
   KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,59725
KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16 (https://dejure.org/2016,59725)
KG, Entscheidung vom 21.10.2016 - 6 U 119/16 (https://dejure.org/2016,59725)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 6 U 119/16 (https://dejure.org/2016,59725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 14 Abs 1 VVG, § 11 S 2 MB/KT 2009
    Krankentagegeldversicherung: Verjährung des Prämienrückforderungsanspruchs des Versicherungsnehmers bei Vertragsbeendigung wegen Bezugs von Altersrente

  • IWW

    § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB; § 195 BGB; MB/KT § 11 S. 2; MB/KT § 15 Abs. 1 Buchst. c; § 14 Abs. 1 VVG
    BGB; MB/KT; VVG

  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Rückzahlung der Prämien für eine Krankentagegeldversicherung bei rückwirkender Beendigung des Versicherungsvertrages wegen des Erhalts von Altersrente

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verjährung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Rückzahlung der Prämien für eine Krankentagegeldversicherung bei rückwirkender Beendigung des Versicherungsvertrages wegen des Erhalts von Altersrente

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verjährung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Rückzahlung der Prämien für eine Krankentagegeldversicherung bei rückwirkender Beendigung des Versicherungsvertrages wegen des Erhalts von Altersrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 681
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16
    Vielmehr wollte der Gesetzgeber nach dem eindeutigen Wortlaut bewusst die Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände genügen lassen (vgl. MDR 2013, 475 - 476, zitiert nach juris, dort Rdz. 27; vgl. auch Schmidt-Räntsch in Erman, BGB § 199 Rdnr. 18a m.w.N).
  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08

    Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen

    Auszug aus KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16
    Soweit in der Rechtsprechung davon in Einzelfällen Ausnahmen zugelassen worden sind und neben der Kenntnis der Umstände auch eine Kenntnis des daraus resultierenden Anspruchs als solchen gefordert wurde, beruhte dies jeweils auf Sachverhalten, in denen die Sach- und Rechtslage - insbesondere wegen ungeklärter Fragen in der obergerichtlichen Rechtsprechung - unklar und unsicher war (vgl. BGHZ 6, 195, 202; NJW 2009, 984 - 985, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14; NJW 1999, 2041 - 2043, zitiert nach juris, dort Rdz. 23).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16
    Soweit in der Rechtsprechung davon in Einzelfällen Ausnahmen zugelassen worden sind und neben der Kenntnis der Umstände auch eine Kenntnis des daraus resultierenden Anspruchs als solchen gefordert wurde, beruhte dies jeweils auf Sachverhalten, in denen die Sach- und Rechtslage - insbesondere wegen ungeklärter Fragen in der obergerichtlichen Rechtsprechung - unklar und unsicher war (vgl. BGHZ 6, 195, 202; NJW 2009, 984 - 985, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14; NJW 1999, 2041 - 2043, zitiert nach juris, dort Rdz. 23).
  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

    Auszug aus KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16
    Soweit in der Rechtsprechung davon in Einzelfällen Ausnahmen zugelassen worden sind und neben der Kenntnis der Umstände auch eine Kenntnis des daraus resultierenden Anspruchs als solchen gefordert wurde, beruhte dies jeweils auf Sachverhalten, in denen die Sach- und Rechtslage - insbesondere wegen ungeklärter Fragen in der obergerichtlichen Rechtsprechung - unklar und unsicher war (vgl. BGHZ 6, 195, 202; NJW 2009, 984 - 985, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14; NJW 1999, 2041 - 2043, zitiert nach juris, dort Rdz. 23).
  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Unabhängig davon, dass auch die Gewährung von staatlichen Leistungen an den Bürger Fallgestaltungen kennt, in denen der Rückzahlungsanspruch kraft Gesetzes bereits unmittelbar bei der Fehlzahlung besteht (bspw. § 50 Abs. 2 SGB X), entstehen etwa auch bei einer rechtswidrigen Überzahlung zwischen Privaten deliktische (§§ 823 ff. BGB) und bereicherungsrechtliche Herausgabeansprüche nach §§ 812 ff. BGB unmittelbar - und auch unabhängig von einer Kenntnis der Beteiligten - mit der rechtswidrigen Zuwendung selbst (§ 271 BGB; vgl. etwa: KG Berlin, Beschl. v. 21.10.2016 - 6 U 119/16, juris).
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